Wie spricht man piet\u00e4tvoll an, dass auch Ihre Erbschaft eine M\u00f6glichkeit ist, unsere Stiftung zu unterst\u00fctzen?<\/p>\n\n\n\n
Wir denken: Am besten frei heraus.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Jeder von uns muss sich, ob mit Unbehagen oder nicht, \u00fcber kurz oder lang mit seiner Endlichkeit befassen. Dass man bei aller Unausweichlichkeit immerhin mit seinem Wirken f\u00fcr den Tierschutz ein bisschen Unsterblichkeit gewinnen kann, mag da vers\u00f6hnlich stimmen.<\/p>\n\n\n\n Was Sie uns durch Ihr Testament vererben, kommt zu 100% unserem Stiftungszweck zugute, da wir als Stiftung als gemeinn\u00fctzig anerkannt sind und keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichten m\u00fcssen. <\/p>\n\n\n\n So verwirklichen wir quasi mit Ihrem Erbe auch Ihren Willen. <\/p>\n\n\n\n Wo immer Tiere durch uns Schutzraum und Obdach finden, lebt Ihre Hilfe darin weiter.<\/p>\n\n\n\n Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Verm\u00f6gen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, f\u00e4llt alles dem Staat zu.<\/p>\n\n\n\n Ja, dies ist m\u00f6glich!<\/strong><\/span> Sie k\u00f6nnen die Tierschutzstiftung Netzwerk f\u00fcr Tiere als Allein- oder Miterben einsetzen oder mit einem Verm\u00e4chtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken. Die \u00c4u\u00dferung des Wunsches, dass das Geld f\u00fcr einen guten Zweck oder an Bed\u00fcrftige gespendet wird, gen\u00fcgt allein nicht. Zwar spricht man in diesen F\u00e4llen von einer Auflage, die durchaus bindend ist \u2013 allerdings k\u00f6nnen die Erben selbst entscheiden, welche Organisation oder Stiftung das Erbe erh\u00e4lt. <\/p>\n\n\n\n Wer selbst vor dem Tod entscheiden m\u00f6chte, an welche Organisation, Stiftung oder Vereine das Erbe vermacht wird, sollte dies auch\u00a0exakt im Testament festhalten<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n Falls Sie die Tierschutzstiftung in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder ihn mit einem Verm\u00e4chtnis bedenken m\u00f6chten, ben\u00f6tigen Sie folgende Angaben:<\/p>\n\n\n\n Tierschutzstiftung Netzwerk f\u00fcr Tiere<\/strong><\/p>\n\n\n\n Oberfeldweg 2<\/strong><\/p>\n\n\n\n 49143 Bissendorf<\/strong><\/p>\n<\/div>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Eine Person \u00fcbernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin. Ein Verm\u00e4chtnis hingegen hinterl\u00e4sst einer Person oder einer Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag, einen festgelegten prozentualen Anteil am Erbe. Das kann ein Bild sein, ein M\u00f6belst\u00fcck oder ein Auto. Wer erbt, ist verpflichtet, das Verm\u00e4chtnis herauszugeben.<\/p>\n\n\n\n Da wir als Tierschutzstiftung vom Finanzamt als gemeinn\u00fctzig anerkannt sind, entf\u00e4llt die Erbschaftsteuer. <\/p>\n\n\n\n Somit wird Ihr Erbe zu 100% dem Tierschutz zugutekommen. <\/strong><\/p>\n\n\n\n Ein Testament ist eine sehr pers\u00f6nliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privatschriftliche, vollst\u00e4ndig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder \u00f6ffentliche Testament.<\/p>\n\n\n\n Bitte holen Sie sich fachlichen Rat, denn die Nichtbeachtung einfacher Formvorschriften macht Ihr gutes Vorhaben zunichte. F\u00fcr das Verfassen eines Testamentes gibt es genaue Vorgaben. Vorlagen und Muster finden Sie im Internet. Um ganz sicher zu gehen, empfiehlt sich die Beratung durch einen Notar\/in.<\/p>\n\n\n\n Sie haben noch Fragen oder wollen sich pers\u00f6nlich von unserer Arbeit ein Bild verschaffen? <\/strong><\/p>\n\n\n\nWas passiert, wenn Sie kein Testament hinterlassen? <\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Wichtige Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Nachlassregelung:<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
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Kann man die Tierschutzstiftung Netzwerk f\u00fcr Tiere Testament bedenken? <\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Verm\u00e4chtnis? <\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Gibt es ein Formular oder einen Vordruck f\u00fcr ein Testament? <\/strong><\/h3>\n\n\n\n