Testament

Erbe und Vermächtnis

Wie spricht man pietätvoll an, dass auch Ihre Erbschaft eine Möglichkeit ist, unsere Stiftung zu unterstützen?

Wir denken: Am besten frei heraus.

Jeder von uns muss sich, ob mit Unbehagen oder nicht, über kurz oder lang mit seiner Endlichkeit befassen. Dass man bei aller Unausweichlichkeit immerhin mit seinem Wirken für den Tierschutz ein bisschen Unsterblichkeit gewinnen kann, mag da versöhnlich stimmen.

Was Sie uns durch Ihr Testament vererben, kommt zu 100% unserem Stiftungszweck zugute, da wir als Stiftung als gemeinnützig anerkannt sind und keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichten müssen.

So verwirklichen wir quasi mit Ihrem Erbe auch Ihren Willen.

Wo immer Tiere durch uns Schutzraum und Obdach finden, lebt Ihre Hilfe darin weiter.

Was passiert, wenn Sie kein Testament hinterlassen?

Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.

Wichtige Gründe für eine Nachlassregelung:

  • Sie können sichergehen, dass Ihr eigener Wille umgesetzt wird.
  • Sie bestimmen, wer erbt.
  • Sie können verhindern, dass die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt.
  • Sie vermeiden Streitigkeiten unter Ihren Nachkommen.

Kann man die Tierschutzstiftung Netzwerk für Tiere Testament bedenken?

Ja, dies ist möglich! Sie können die Tierschutzstiftung Netzwerk für Tiere als Allein- oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken. Die Äußerung des Wunsches, dass das Geld für einen guten Zweck oder an Bedürftige gespendet wird, genügt allein nicht. Zwar spricht man in diesen Fällen von einer Auflage, die durchaus bindend ist – allerdings können die Erben selbst entscheiden, welche Organisation oder Stiftung das Erbe erhält.

Wer selbst vor dem Tod entscheiden möchte, an welche Organisation, Stiftung oder Vereine das Erbe vermacht wird, sollte dies auch exakt im Testament festhalten.

Falls Sie die Tierschutzstiftung in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:

Tierschutzstiftung Netzwerk für Tiere

Oberfeldweg 2

49143 Bissendorf

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?

Eine Person übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin. Ein Vermächtnis hingegen hinterlässt einer Person oder einer Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag, einen festgelegten prozentualen Anteil am Erbe. Das kann ein Bild sein, ein Möbelstück oder ein Auto. Wer erbt, ist verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben.

Da wir als Tierschutzstiftung vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, entfällt die Erbschaftsteuer.

Somit wird Ihr Erbe zu 100% dem Tierschutz zugutekommen.

Gibt es ein Formular oder einen Vordruck für ein Testament?

Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privatschriftliche, vollständig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder öffentliche Testament.

Bitte holen Sie sich fachlichen Rat, denn die Nichtbeachtung einfacher Formvorschriften macht Ihr gutes Vorhaben zunichte. Für das Verfassen eines Testamentes gibt es genaue Vorgaben. Vorlagen und Muster finden Sie im Internet. Um ganz sicher zu gehen, empfiehlt sich die Beratung durch einen Notar/in.

Sie haben noch Fragen oder wollen sich persönlich von unserer Arbeit ein Bild verschaffen?

Dann treten Sie mit uns in Kontakt.